Vollständigkeit

Methodologie zur Analyse der Vollständigkeit von Nachhaltigkeitsberichten
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Die Vollständigkeit der Schweizer Nachhaltigkeitsberichte wurde mit der ‚Reporting Matters‘-Methode des WBCSD (World Business Council for Sustainable Development) ermittelt, welche leicht an den schweizerischen Kontext angepasst wurde. Die Analyse wurde nach einer Schulung beim WBCSD durchgeführt.

Allgemeine Konzepte, welche die Nachhaltig-keitsberichterstattung leiten: Vollständigkeit, Wesentlichkeit, Einbezug von Stakeholdern, Unternehmensumfeld, Ausgewogenheit sowie Ausrichtung.

Inhalt
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Informationen, die im Berichtsmaterial enthalten sein sollten: Nachhaltigkeits-Governance, Strategie und Treiber, Manage-mentansatz, Performance, strategische Partnerschaften sowie Ziele und Verpflichtungen.

Effektivität

Elemente, die das Gesamterlebnis des Berichts für die Leser verbessern: Zugänglichkeit und Ansprechendes Design .

Prinzipien

Vollständigkeit: Das Kriterium untersucht die Beschreibung des Berichtsumfangs, der Unternehmensgrenzen und der Wertschöpfungskette.

Wesentlichkeit: Das Kriterium fokussiert sich auf den Prozess der Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse. Einerseits wird evaluiert, wie die wesentlichen Themen identifiziert wurden (bspw. In Zusammenarbeit mit Stakeholdern) und andererseits, wie die Ergebnisse verabschiedet (bspw. validiert durch den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung) und offengelegt wurden (bspw. anhand einer Grafik/Matrix). Schliesslich wird geprüft, ob das Unternehmen Auswirkungen sowie die dynamische Wesentlichkeit ermittelt hat und darüber berichtet.

Einbezug von Stakeholdern: Das Kriterium „Einbezug von Stakeholdern“ analysiert ob Stakeholdergruppen identifiziert wurden und ob das Unternehmen deren Anliegen offenlegt und wie es darauf eingeht. 

Unternehmensumfeld: Das Kriterium überprüft ob externe Trends (industriespezifische Trends, Megatrends, Gesetzgebung, klimabezogene finanzielle Informationen) im Berichtsmaterial erwähnt werden und ob das Unternehmen darauf reagiert.

Ausgewogenheit: Dieses Kriterium analysiert ob das Unternehmen selbstkritisch auftritt und auf eventuelle Herausforderungen, Leistungsdefizite, Bedenken von dritten Parteien oder negative/kritische Fälle eingeht. N.b. Die Glaubwürdigkeitsanalyse (siehe Kapitel II) evaluiert weiter die Beschreibung der Ursachen und der Konsequenzen bezüglich negativer/kritischen Fälle. Die dritte Teilanalyse (III. Relevanz der Nachhaltigkeitsprioritäten) untersucht, ob auf in Medien rapportierte Fälle eingegangen wird.

Ausrichtung: Das Kriterium untersucht, ob der Fokus auf die vom Unternehmen als wesentlich identifizierten Themen gelegt wird.

Bitte beachten: Während die ‚Reporting Matters‘-Methodik auch das Prinzip der „Externe Assurance“ analysiert, hat die Schweizer Expertengruppe im Jahr 2015 beschlossen, dieses Prinzip nur zu Benchmarkzwecken zu analysieren (kein Scoring), um sicherzustellen, dass kleinere Unternehmen, die sich keine externe Sicherheit leisten können, keinen Nachteil haben. Siehe Ergebnisse zur externen Prüfung (Assurance) in der Rubrik ‚Trends in der Berichterstattung‚.

Inhalt

Nachhaltigkeits-Governance: Das Kriterium analysiert diverse Elemente der Nachhaltigkeits-Governance (bspw. die Offenlegung der Organisationsstruktur bezüglich Nachhaltigkeit, Verantwortlichkeiten bezüglich Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeits-Anreizsysteme für Führungskräfte)

Strategie und Treiber: Das Kriterium überprüft die Vision und den strategischen Ansatz bezüglich Nachhaltigkeit, sowie deren Integration in die Unternehmensstrategie.

Managementansatz: Das Kriterium analysiert die Berichterstattung über Managementsysteme (bspw. Richtlinien und Zertifikate) und deren Umsetzung in die operativen Tätigkeiten des Unternehmens sowie die Berichterstattung über Menschenrechts- und Diversitätspolitiken.

Ziele und Verpflichtungen: Das Kriterium evaluiert die Ziele des Unternehmens. Das SMART-Konzept ist sowohl für dieses Kriterium wie auch für die Wirkungsanalyse der Glaubwürdigkeitsanalyse zentral. 

Nachhaltigkeitsziel stimmt thematisch mit einem/mehreren vom Unternehmen gesetzten Schwerpunkt(e)n überein (Materialitätsmatrix).
Ziel ist quantifiziert (absolut oder relativ).
Zielrelevanter Massnahmen- bzw. Umsetzungsplan vorhanden.
– Ziel liegt in der Zukunft: Trend erkennbar und ausreichend für Zielerreichung, oder;

– Ziel liegt in der Vergangenheit und wurde erreicht.

Das Ziel ist zeitlich gebunden und

– Kurzfristig (< 2 Jahre)

– Mittelfristig (2-5 Jahre)

– Langfristig (> 5 Jahre)

ausgerichtet.

Performance: Das Kriterium analysiert die Fülle an Information zur Performance des Unternehmens zu dessen wesentlichen Aspekten (insb. das Vorhandensein von Key-Performance Indikatoren).

Strategische Partnerschaften: Das Kriterium untersucht die Berichterstattung zu nachhaltigkeitsrelevanten Partnerschaften und Kollaborationen und ob diese dabei helfen, wesentliche Themen zu adressieren.

Effektivität

Zugänglichkeit: Dieses Kriterium bewertet die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinhalt (bspw. wie leicht es fällt, diese auf der Homepage zu finden) und ob jener auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten ist.

Ansprechendes Design (Auszug): Dieses Kriterium evaluiert die Vermittlung der Nachhaltigkeitsinformation (i.e. inwiefern das Unternehmen engagiert und motiviert auftritt oder evtl. ein Slogan oder eine übergreifende Botschaft bestehen).

Anmerkung: Im Jahr 2015 entschied die Schweizer Expertengruppe, dass das im Rahmenwerk der Reporting Matters-Methodik analysierte Element „ansprechendes Design“ in der Schweiz nicht analysiert werden sollte, um ein gewisses Risiko an subjektiven Designpräferenzen der Analysten zu vermeiden. Seit 2023 hat WBCSD das Kriterium „ansprechendes Design“ mit Unterkriterien zu Struktur und Aussagekraft der Berichte kombiniert. Diese Unterkriterien werden weiterhin im Rahmen von Focused Reporting analysiert.